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Zusammenfassung:Das milliardenschwere Rettungspaket der Bundesregierung für kleinere und mittlere Betriebe kommt bislang kaum bei den von der Corona-Krise betroffenen Unternehmen an. Bislang sei lediglich ein Prozent der eingeplanten
Augsburg (Reuters) - Das milliardenschwere Rettungspaket der Bundesregierung für kleinere und mittlere Betriebe kommt bislang kaum bei den von der Corona-Krise betroffenen Unternehmen an.
Bislang sei lediglich ein Prozent der eingeplanten Mittel aus dem Zuschusstopf von insgesamt 24,6-Milliarden-Euro an notleidende Firmen ausbezahlt werden, wie aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen Fraktion hervorgeht, die der Zeitung “Augsburger Allgemeinen” (Montagausgabe) vorliegt. Demnach zahlten die Bundesländer bis August lediglich 248 Millionen Euro aus dem Topf aus.
Die Grünen-Mittelstandsexpertin Claudia Müller, die die Anfrage gestellt hatte, kritisierte grundsätzliche Konstruktionsfehler des Hilfsprogramms: “Die bisherigen Überbrückungshilfen sind nur für Unternehmen gemacht, die im April und Mai schon heftig betroffen waren. In der Realität hat die Krise Unternehmen aber sehr unterschiedlich getroffen.” So seien die finanziellen Einbrüche und Verluste oft verzögert bei vielen Betrieben angekommen. “Andere Unternehmen sind knapp unter der relevanten Verlustgrenze von 60 Prozent, aber nicht minder existenzgefährdet betroffen”, betonte die Bundestagsabgeordnete. “Die Realität der Krise ist eben komplexer, als das grob gestrickte Hilfsprogramm des Wirtschaftsministerium”, sagte Müller der der “Augsburger Allgemeinen”. Grünen-Fraktionschefin Katrin Göring-Eckardt warf CDU-Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier Versagen vor, indem das vom Bundestag beschlossene Hilfsprogramm wegen zu bürokratischer und realitätsferner Antragsvoraussetzungen ins Leere laufe. “Die finanzielle Situation bei vielen Unternehmen wird von Tag zu Tag brenzlicher”, warnte sie. Es müsse nun schnell gehandelt werden, “dazu gehört eine Absenkung der Verlustgrenze genauso wie die Nutzung der Gelder als Unternehmerlohn für Selbstständige und als Existenzgeld für freiberufliche Kulturschaffende.”
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