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Zusammenfassung:Im Streit um die Grundsteuer erhöhen die Länder den Druck auf Bundesfinanzminister Olaf Scholz. "Der Bundesfinanzminister muss endlich einen Vorschlag zur Reform der Grundsteuer vorlegen, hinter dem sich alle Akteure des
Berlin (Reuters) - Im Streit um die Grundsteuer erhöhen die Länder den Druck auf Bundesfinanzminister Olaf Scholz.
“Der Bundesfinanzminister muss endlich einen Vorschlag zur Reform der Grundsteuer vorlegen, hinter dem sich alle Akteure des Bundes versammeln können”, erklärte Hessens Finanzminister Thomas Schäfer (CDU), am Freitag am Rande eines Treffens der Ressortchefs aus den Ländern. Sollte Scholz nicht zügig “einen geeinten Gesetzentwurf” vorlegen, behalte er sich als Vorsitzender der Finanzministerkonferenz vor, noch vor der Sommerpause eine Sonderkonferenz einzuberufen. “Wenn der Bund nicht mit sich klar kommt, müssen wir dann prüfen, wie wir Länder die Kommunen unterstützen können, ihre wichtige Einnahmequelle rechtssicher zu erhalten.”
Scholz (SPD) hat für seine Pläne viel Kritik geerntet. Es wird befürchtet, dass Wohnen dadurch in Deutschland noch teurer wird, vor allem in Großstädten. Über die Grundsteuer fließen jährlich 14,8 Milliarden Euro in die Kassen der Kommunen. Sollte die Reform nicht wie vom Bundesverfassungsgericht vorgeschrieben bis zum Jahresende gelingen, darf die Grundsteuer ab 2020 nicht mehr erhoben werden. Scholz braucht für eine Einigung auch die Zustimmung der Länder. Vor allem Bayern fordert Öffnungsklauseln, damit Länder eigene Wege gehen können. Damit der Bund zu einer gemeinsamen Position kommen könne, müsse sich Bayern bewegen, forderte Berlins Finanzsenator Matthias Kollatz (SPD). “Es ist im Interesse aller Kommunen Deutschlands und der Länder, dass auch dort mehr Kompromissbereitschaft einkehrt.”
Die Länderfinanzminister einigten sich bei ihrer Jahreskonferenz in Berlin zudem darauf, ehrenamtliches Engagement und gemeinnützige Vereinen steuerlich zu fördern. Wer etwa in Sportvereinen oder in kulturellen Einrichtungen ehrenamtlich tätig ist, soll künftig einen höheren Betrag steuerfrei als Aufwandsentschädigung oder Vergütung erhalten dürfen. So soll die Übungsleiterpauschale um 600 Euro auf 3000 Euro jährlich steigen. Die Ehrenamtspauschale soll um 120 Euro auf 840 Euro klettern. Auch die Grenze, bis zu der ein vereinfachtes Verfahren für die Bestätigung von Spenden gilt, soll von 200 Euro auf 300 Euro erhöht werden.
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