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Zusammenfassung:Forschende Unternehmen in Deutschland sollen ab 2020 mit einer steuerlichen Prämie von bis zu 500.000 Euro jährlich unterstützt werden. Das Bundesfinanzministerium rechnet dafür mit Gesamtkoste
- von Holger Hansen
Berlin (Reuters) - Forschende Unternehmen in Deutschland sollen ab 2020 mit einer steuerlichen Prämie von bis zu 500.000 Euro jährlich unterstützt werden.
Das Bundesfinanzministerium rechnet dafür mit Gesamtkosten von jährlich etwa 1,27 Milliarden Euro, wie aus dem Reuters am Mittwoch vorliegenden Gesetzentwurf hervorgeht. Die Aufwendungen sollen sich Bund und Länder teilen. Die Wirtschaft fordert seit langem ergänzend zur projektbezogenen Unterstützung auch eine steuerliche Forschungsförderung, die es in den meisten Industriestaaten gibt. Die Prämie soll für alle Unternehmen gelten, die Grundlagenforschung, industrielle Forschung oder experimentelle Entwicklung betreiben. Sie wird nicht auf kleine und mittlere Unternehmen beschränkt.
Anders als von Finanzminister Olaf Scholz (SPD) ursprünglich vorgeschlagen wird die Forschungszulage nicht auf vier Jahre befristet. Ihre Wirkung soll aber vier Jahre nach dem Inkrafttreten evaluiert werden. Es liege in der Verantwortung der nächsten Bundesregierung und des nächsten Bundestages, dann über die Fortführung der Förderung zu entscheiden, heißt es in der Begründung zum Gesetzentwurf. Zunächst muss das Vorhaben aber noch vom Kabinett gebilligt werden, was für den 15. Mai geplant ist. Eine weitere Hürde ist neben dem Bundestag auch der Bundesrat: Das Gesetz bedarf der Zustimmung der Länderkammer, wo die Koalition aus Union und SPD keine eigene Mehrheit hat.
ZULAGE WÜRDE ERSTMALS 2021 AUSGEZAHLT
Die Forschungszulage soll dem Entwurf zufolge ab dem Jahr 2020 greifen. Sie würde erstmals 2021 ausgezahlt, da die Prämie erst nach Ablauf des Wirtschaftsjahres beantragt werden kann. Die Kosten werden im Gesetzentwurf für die Jahre 2021 bis 2024 mit jährlich zwischen 1,145 Milliarden Euro und 1,34 Milliarden Euro beziffert. Der von Scholz nach Beratungen mit Wirtschaftsminister Peter Altmaier und Forschungsministerin Anja Karliczek (beide CDU) vorgelegte Entwurf wurde am Mittwoch zur Abstimmung an die übrigen Ministerien verschickt.
Die Pläne schließen Forschungskooperationen ein: Auch Unternehmen, die Forschungsarbeiten im Auftrag von Dritten ausführen, sollen die Zulage erhalten. Die Prämie soll 25 Prozent der Gehaltssumme für Beschäftigte betragen, die in Forschung und Entwicklung arbeiten. Die Zulage wird aber bei höchstens 500.000 Euro pro Wirtschaftsjahr gedeckelt. Aus Sicht der Bundesregierung profitieren davon kleine und mittlere Unternehmen überproportional, weil ein größerer Anteil ihrer Forschungsausgaben von der Zulage gedeckt würde. Durch die Prämien könnten auch Unternehmen gefördert werden, die keine oder nur wenig Steuern zahlen, wie etwa Start-ups.
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