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„VW bringt sich jetzt erst mal überhaupt in die Lage, agieren zu können wie ein normaler Konzern, sagt Arbeitsrechtler Pascal Croset.
picture alliance/dpa | Hendrik Schmidt
Volkswagen hat am vergangenen Dienstag die seit 1994 geltende Jobgarantie für seine Mitarbeiter beendet. Betriebsbedingte Kündigungen sind somit ab Juli 2025 theoretisch wieder möglich.
Doch laut dem Arbeitsrechtler Pascal Croset sind Kündigungen bei VW dennoch eher unwahrscheinlich. Grund dafür sind die vielen Hürden, die der Autobauer dafür nehmen müsste.
Croset erklärt, dass VW stattdessen Einsparungen durch Arbeitszeitreduktion und Freiwilligenprogramme erreichen könnte.
Volkswagen hat die seit 1994 geltende Jobgarantie für seine Mitarbeiter beendet. Doch ob es bei dem Autobauer jetzt tatsächlich zu Kündigungen kommt, bezweifelt der Fachanwalt für Arbeitsrecht Pascal Croset.
Das Kündigungsschreiben der sogenannten Beschäftigungssicherung hatte Volkswagen der Gewerkschaft IG-Metall am vergangenen Dienstag zugestellt. Die Entscheidung hat bundesweit für großes Aufsehen gesorgt, denn ab Juli 2025 sind bei VW betriebsbedingte Kündigungen somit theoretisch wieder möglich. Doch bevor es tatsächlich zu Kündigungen kommen kann, müssen viele Hürden genommen werden, wie Croset erklärt.
„Um betriebsbedingte Kündigungen auszusprechen, muss VW zunächst nachweisen, dass Arbeitsplätze weggefallen sind“, sagt Croset im Gespräch mit Business Insider. „Das wäre bei der Schließung eines Werks relativ einfach. Bei einer Werkschließung müssten jedoch Verhandlungen über Sozialpläne geführt werden – und zwar mit dem Betriebsrat, der meinte, es würde mit ihm keine Kündigungen geben.”
So kann Volkswagen auch ohne Kündigungen sparen
Trotzdem muss VW Personalkosten einsparen. Schließlich fehlen dem Unternehmen aktuell wohl bis zu fünf Milliarden Euro. Croset erklärt, wie Volkswagen auch ohne betriebliche Kündigungen Einsparungen vornehmen könnte.
„Die Verhandlungslösung könnte zum Beispiel so aussehen, dass die Arbeitszeit um 20 Prozent reduziert wird und die Vergütung um 10 Prozent.“ Zudem könne es ein Freiwilligenprogramm geben, wie es das bei Tesla gegeben habe, sagt Croset. Hier könnten die Abfindungssummen jedoch deutlich höher ausfallen, da die Betriebszugehörigkeit bei Volkswagen deutlich länger sein dürfte, als in der 2022 in Betrieb gegangenen Gigafactory in Grünheide. „Ich glaube, dass die Arbeitgeber auf Kündigungen verzichten werden, weil sie sich die hohen Abfindungskosten nicht leisten können.”
Eine rasche und große Kündigungswelle bei VW ist daher noch immer unwahrscheinlich. Zudem gilt ab Juli 2025 noch immer der generelle Kündigungsschutz. Selbst wenn Volkswagen die vielen Hürden hin zu einem Stellenabbau nehmen würde, gelten noch die gesetzlichen Fristen:
BetriebszugehörigkeitKündigungsfrist(zum Ende des Kalendermonats)2 Jahre1 Monat zum Monatsende5 Jahre2 Monat zum Monatsende8 Jahre3 Monat zum Monatsende10 Jahre4 Monat zum Monatsende12 Jahre5 Monat zum Monatsende15 Jahre6 Monat zum Monatsende20 Jahre7 Monat zum MonatsendeQuelle: IHK.de
Vielmehr deutet das Ende der Jobgarantie laut dem Arbeitsrechtler auf eine Rückkehr zur Normalität in der deutschen Arbeitswelt hin. „Man muss sich vorstellen, dass VW auf dem Weg zu Kündigungen sich über Jahre eine zusätzliche Hürde eingebaut hatte. VW bringt sich jetzt erst mal überhaupt in die Lage, agieren zu können wie ein normaler Konzern, sagt Croset im Gespräch mit Business Insider.
„Aber es ist dennoch eine erhebliche Erschütterung, dass bei VW überhaupt von Kündigungen die Rede ist.
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