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Zusammenfassung:Den rechtlichen Weg hat der Lieferdienst mit der heutigen Entscheidung ausgeschöpft. picture allianc
Den rechtlichen Weg hat der Lieferdienst mit der heutigen Entscheidung ausgeschöpft.
picture alliance/dpa | Wolfgang Kumm
Der Raum 341 im Berliner Arbeitsgericht war am Dienstagvormittag gut gefüllt: Es ging mal wieder um den geplanten Betriebsrat des Schnell-Lieferdienstes Gorillas. Auch Vertreter des Managements, teilweise in Startup-Uniform mit Gorillas-Sweatshirt, verfolgten die Verhandlung aufmerksam aus den hinteren Reihen.
Den Antrag des Unternehmens, die Wahl zu stoppen, hatte das Gericht vergangene Woche bereits abgelehnt. Am heutigen Dienstag ging das Verfahren vor die nächsthöhere Instanz. Das Landesarbeitsgericht bestätigte das Urteil jedoch: Die Wahl, mit der einige Mitarbeiter bereits am gestrigen Montag begonnen hatten, kann also fortgeführt werden. Bereits kommenden Samstag soll ein vorläufiges Wahlergebnis feststehen.
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Was wurde eigentlich aus dem Gorillas-Betriebsrat?
Ein großer Streitpunkt in der Verhandlung: Die zahlreichen, betrieblichen Umstrukturierungen, die Gorillas in den vergangenen Wochen vorgenommen hatte. Mit diesen Umstrukturierungen argumentiert der Lieferdienst unter anderem auch in seiner Beschwerde. Denn aus der Wahlbekanntmachung gehe nicht hervor, für welche Firma der Betriebsrat eigentlich zuständig wäre, so das Unternehmen.
Gorillas hatte zunächst seine Fahrerinnen und Fahrer und alle Mitarbeiter aus den Warenlagern in eine eigene Gesellschaft ausgelagert, in die Gorillas Operations GmbH & Co KG. Die Mitarbeiter der Verwaltung hingegen verblieben in der Gorillas Technologies GmbH. Außerdem führte das Unternehmen vor Kurzem ein Franchisemodell für seine Warenlager ein, angeblich, um so flexibler arbeiten zu können.
Für Martin Bechert, der als Anwalt den Wahlvorstand vertritt, ging es hier um etwas ganz anderes: „Zwei Unternehmensübergänge in fünf Wochen – das zeigt ja schon, dass die Umstrukturierung keine unternehmerischen Gründe hat, sondern einzig und allein der Verhinderung eines Betriebsrates dient, sagte er gegenüber Gründerszene am Rande der Verhandlung.
Richterin verwundert über schnelle Einführung des Franchise-Modells
Auch die Richterin des Landesarbeitsgerichtes fand es eher „ungewöhnlich, dass das Franchise-Modell so kurzfristig – nur wenige Tage vor Wahlbeginn – umgesetzt wurde. Mehrmals bat sie die Gorillas-Anwälte, diese Entscheidung zu erklären. Die Firmenjuristen beriefen sich auf das rasche Wachstum des Unternehmens.
Eine Erklärung, die der Richterin anscheinend nicht ausreichte. Nach kurzer Beratung wies das Landesarbeitsgericht die Beschwerde des Unternehmens zurück. Zwar habe es Mängel bei der Vorbereitung der Wahl gegeben; die könnten sogar unter Umständen dazu führen, dass die Wahl anfechtbar werde, so die Richterin. Doch als so gravierend, dass die Wahl abgebrochen werden müsste, sehe man diese nicht an. Damit hat das Unternehmen weiterhin die Möglichkeit, die Wahl in einem separaten Verfahren anzufechten. Bei einem solchen Verfahren bliebe jedoch der gewählte Betriebsrat zunächst im Amt. Den Betriebsrat komplett verhindern, das kann Gorillas nun also nicht mehr.
Die Wahlvorstände und ihr Anwalt Martin Bechert freuten sich. Bereits kommenden Samstag soll ein vorläufiges Wahlergebnis feststehen, so der Jurist. Die Anwälte und das restliche Team von Gorillas bekamen die Urteilsverkündung derweil nicht mehr mit. Sie verließen den Gerichtssaal schon vor der Verkündung des Urteils.
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