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Zusammenfassung:Getty ImagesDie Bundesregierung plant laut einem Medienbericht die Abgabefristen für die Steuererklä
Getty Images
Die Bundesregierung plant laut einem Medienbericht die Abgabefristen für die Steuererklärung 2020 zu verlängern.
Steuerzahler müssen demnach erst im Oktober 2021 ihre Steuererklärung abgeben.
Übernimmt der Steuerberater die Erklärung muss diese demnach sogar erst im Mai 2022 beim Finanzamt eingehen.
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Laut einem Bericht im „Handelsblatt plant die Bundesregierung aufgrund der Corona-Krise die Abgabefristen für die Steuererklärung 2020 zu verlängern. Das geht aus einem gemeinsamen Antrag von Union und SPD hervor, der den Redakteuren vorliegt. Demnach sollen Steuerpflichtige ihre Erklärung erst frühestens am 31.Oktober 2021 abgeben müssen — also drei Monate später als im Normalfall. Denn eigentlich müssten Steuerzahler, die sich nicht von einem Steuerberater unterstützen lassen, ihre Erklärung bis Ende Juli einreichen.
Übernimmt die Steuererklärung ein Steuerberater gelten nochmal andere Fristen. In diesem Fall müsste die Erklärung für 2020 normalerweise spätestens bis Ende Februar 2022 beim Finanzamt sein. Weil die Steuerberater derzeit jedoch so überlastet sind, dadurch dass sie ihre Mandanten bei den Coronahilfen unterstützen, will die Koalition diese Frist ebenfalls um drei Monate auf den 31. Mai 2022 verlängern.
Der Grund: „Die Coronapandemie stellt die Angehörigen der steuerberatenden Berufe gegenwärtig weiterhin in besonderer Weise vor zusätzliche Anforderungen“ zitiert das „Handelsblatt” aus dem Antrag. Es seien aber auch Steuerpflichtige, die keine Hilfe von einem Steuerberater in Anspruch nehmen, durch die Coronakrise belastet.
Bereits im Februar wurden Ausnahmeregelungen für 2019 getroffen, diese sollen auch für das Jahr 2020 gelten. Allerdings „mit drei statt sechs Monaten Verlängerung der Erklärungsfrist und der zinsfreien Karenzzeit, heißt es in dem Antrag.
tel
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