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Zusammenfassung:Braunkohle-Kraftwerk in BrandenburgPatrick Pleul/picture alliance via Getty ImagesDas Bundesverfassu
Braunkohle-Kraftwerk in Brandenburg
Patrick Pleul/picture alliance via Getty Images
Das Bundesverfassungsgericht hält das im Dezember 2019 verabschiedete Klimaschutzgesetz für in Teilen verfassungswidrig.
Nach Auffassung der Richter in Karlsruhe belastet es künftige Generationen im Kampf gegen den Klimawandel zu sehr und verletzt so deren grundrechtlich gesicherten Freiheiten.
Wie ist dieses Urteil zu verstehen? Was genau bedeutet es für die deutsche Klimapolitik? Und welche direkten Folgen sind zu erwarten? Business Insider gibt Antworten.
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Das aktuelle Klimaschutzgesetz der Bundesregierung geht nicht weit genug. Zu diesem Urteil kam am Donnerstagmorgen das Bundesverfassungsgericht. Mehrere Umweltorganisationen hatten Verfassungsbeschwerden gegen verschiedene Vorschriften des Klimaschutzgesetzes eingelegt, darunter der BUND, die Deutsche Umwelthilfe, Fridays for Future und Greenpeace. Und sie bekamen recht: Die Richter in Karlsruhe halten Teile des Gesetzes für verfassungswidrig. Der Bund müsse mehr für den Klimaschutz tun.
Was genau hat das Gericht beurteilt? Mit welcher Begründung? Und was bedeutet die Entscheidung für die Klimapolitik, jetzt und in Zukunft? Die wichtigsten Fragen und Antworten zum wegweisenden Klimaurteil:
Was genau hat das Gericht in seinem Klimaurteil entschieden?
Insgesamt hat sich das Gericht mit vier Klagen beschäftigt. Dabei kam es zu drei zentralen Urteilen:
1. Die Klimapolitik der Bundesregierung verstößt nicht gegen grundrechtliche Schutzpflichten des Staats gegenüber seinen Bürgern. Das hatten die Kläger der Bundesregierung vorgeworfen — das Verfassungsgericht wies diesen Vorwurf in seinem Urteil jedoch zurück.
2. Die Klimapolitik der Bundesregierung verletzt die grundrechtlichen Freiheiten zukünftiger Generationen. Das Klimaschutzgesetz regelt, dass Deutschland bis 2030 seine Treibhausgas-Emissionen gegenüber dem Stand von 1990 um 55 Prozent reduziert. Es verschiebe so „hohe Emissionsminderungslasten“ auf die Zeit danach, urteilte das Verfassungsgericht. Das verletze die Freiheiten der zukünftigen Generationen: „Von diesen künftigen Emissionsminderungspflichten ist praktisch jegliche Freiheit potenziell betroffen, weil noch nahezu alle Bereiche menschlichen Lebens mit der Emission von Treibhausgasen verbunden und damit nach 2030 von drastischen Einschränkungen bedroht sind.” Die Bundesregierung müsse hier nachbessern und ihre Klimaziele klarer und langfristiger festschreiben.
3. Die Karlsruher Richter sehen die Pariser Klimaziele als im Grundgesetz verankert an. In der Urteilsbegründung verweisen sie darauf, dass die Bundesregierung die Ziele des Pariser Klimaabkommens explizit als Grundlage ihres Klimaschutzgesetzes nennt. Damit, so die Richter, sei auch das politische Ziel, die Erderwärmung deutlich unter 2 Grad Celsius und bestenfalls auf 1,5 Grad Celsius zu begrenzen, Bestandteil des Artikels 20a des Grundgesetzes. Dieser besagt: „Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung.
Das ist der zentrale Satz des Urteils: „Danach darf nicht einer Generation zugestanden werden, unter vergleichsweise milder Reduktionslast große Teile des CO2-Budgets zu verbrauchen, wenn damit zugleich den nachfolgenden Generationen eine radikale Reduktionslast überlassen und deren Leben umfassenden Freiheitseinbußen ausgesetzt würde.
Er bedeutet: Der Kampf gegen den Klimawandel darf nicht zu großen Teilen den zukünftigen Generationen überlassen werden, weil diese Last deren Freiheiten zu stark beschränkt. Stattdessen muss schon jetzt mehr und langfristig für den Klimaschutz getan werden.
Welche konkreten politischen Folgen ergeben sich aus dem Klimaurteil in Karlsruhe?
Das Verfassungsgericht gibt der Bundesregierung den Auftrag, das Klimaziel nachzubessern: „Der Gesetzgeber ist verpflichtet, die Fortschreibung der Minderungsziele der Treibhausgasemissionen für Zeiträume nach 2030 bis zum 31. Dezember 2022 näher zu regeln.
Das bedeutet: Die Bundesregierung muss ihr Klimagesetz anpassen oder ein neues Gesetz auf den Weg bringen. Inhaltliche Vorgaben macht das Verfassungsgericht nicht explizit. Weil die Freiheit zukünftiger Generationen jedoch laut Urteil durch den Kampf gegen den Klimawandel nach 2030 nicht zu sehr eingeschränkt werden dürfe, müssen eigentlich ambitioniertere Klimaziele bis 2030 her.
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Wie wird die Bundesregierung auf das Urteil reagieren?
Auf Twitter freute sich Peter Altmaier (CDU), als Wirtschaftsminister hauptverantwortlich für das Klimaschutzgesetz, über ein „epochales“ Urteil — nur um von Finanzminister Olaf Scholz (SPD) vorgehalten zu bekommen, dass die Union „genau das verhindert, was nun vom Bundesverfassungsgericht angemahnt wurde. Aber das können wir rasch korrigieren. Sind Sie dabei?”
Nach Informationen von Business Insider ist Altmaiers Ressort tatsächlich dabei, die Forderungen des Bundesverfassungsgerichts umzusetzen. Dies sei ohnehin geplant gewesen, hieß es aus dem Wirtschaftsministerium — schließlich müsse das Klimaschutzgesetz an die unlängst verschärften Klimaschutzziele der EU angepasst werden. Die EU will die Emission von Treibhausgasen bis 2030 im Vergleich zum Level von 1990 um 55 Prozent senken. Bisher lag das Ziel bei 40 Prozent.
Zurzeit verhandeln die EU-Mitgliedsstaaten noch, welches Land wie viele Tonnen CO2 einsparen muss, um diese Ziele zu erreichen. Für Deutschland könnte es auf ein Klimaziel von 62 bis 68 Prozent weniger CO2-Emissionen bis 2030 hinauslaufen, hieß es.
Das Wirtschaftsministerium will zudem der Forderung des Verfassungsgerichts, die Klimaziele über 2030 klarer zu definieren, nachkommen. Bisher heißt es in Paragraf 4, Absatz 6 des Klimaschutzgesetzes: „Im Jahr 2025 legt die Bundesregierung für weitere Zeiträume nach dem Jahr 2030 jährlich absinkende Emissionsmengen durch Rechtsverordnung fest. Statt in einer Verordnung sollen die Klimaziele nach 2030 nun per Gesetz geregelt werden.
Welche Bedeutung hat das Urteil insgesamt für den Kampf gegen den Klimawandel?
Die Verfassungsbeschwerden der Klimaschützer richteten sich ganz konkret gegen das Klimaschutzgesetz der Bundesregierung und nur so hat das Bundesverfassungsgericht die Klagen auch beurteilt. Das heißt: Die Richter in Karlsruhe haben inhaltlich keine detaillierten Vorgaben für die Klimapolitik festgelegt.
Sehr wohl aber haben Sie die Rahmenbedingungen für zukünftige Klimapolitik gelegt. Diese muss sich, so zeigt es das Urteil, auch an den Freiheiten der zukünftigen Generationen orientieren. Nur eine Klimapolitik, die den jungen Menschen keine freiheitsraubenden Lasten im Kampf gegen den Klimawandel aufbürdet, ist demnach zulässig.
Mehr noch: Die Richter in Karlsruhe schreiben in ihrer Urteilsbegründung explizit, dass die Pariser Klimaziele — also ein Beschränken der Erderwärmung auf deutlich unter 2 und möglichst nur 1,5 Grad — in Artikel 20 des Grundgesetzes verankert sind. Das bedeutet, dass diese Ziele die Messlatte für die deutsche Klimapolitik sind. Was für eine monumentale Entscheidung das ist, zeigt ein simpler Fakt: Bisher hat keine deutsche Partei ein politisches Programm vorgelegt, in dem das von Klimaschützern geforderte 1,5-Grad-Ziel eindeutig eingehalten wird.
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