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Zusammenfassung:Nach dem kritischen Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den Anleihenkäufen der EZB zeichnet sich eine einvernehmliche Lösung der Streitfrage ab. Sowohl aus der Europäischen Zentralbank (EZB) als auch aus der Politik
Berlin (Reuters) - Nach dem kritischen Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den Anleihenkäufen der EZB zeichnet sich eine einvernehmliche Lösung der Streitfrage ab.
Sowohl aus der Europäischen Zentralbank (EZB) als auch aus der Politik kamen entsprechende Signale. “Wir stehen bereit, mit der Bundesbank zusammenzuarbeiten und Informationen zur Verfügung zu stellen, um die Antwort, die die deutschen Institutionen dem Verfassungsgericht geben müssen, zu erleichtern”, sagte EZB-Vizechef Luis de Guindos dem Nachrichtenmagazin “Der Spiegel”. Die EZB sei kooperationsbereit, zugleich allerdings sei sie “uneingeschränkt” der eigenen Unabhängigkeit verpflichtet. Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) äußerte sich in einer Videoschalte für eine Finanzbranchenkonferenz in Frankfurt zuversichtlich, dass eine Lösung in Sicht sei.
Dazu passt, dass sich Finanzpolitiker im Bundestag auf Gespräche mit der Bundesbank verständigt haben, die den Druck des Bundesverfassungsgerichts bei EZB-Anleihekäufen entschärfen könnten. Bundesbank-Präsident Jens Weidmann soll regelmäßig einmal pro Quartal in einem “monetären Dialog” den Finanzausschuss über die Geldpolitik informieren. Darauf verständigten sich die Finanzobleute aller Fraktionen laut einem Reuters vorliegenden Protokoll.
Ökonomen zeigten sich zuversichtlich, dass damit eine Lösung näher rücke. Darauf lassen auch Äußerungen der gewählten Verfassungsrichterin Astrid Wallrabenstein schließen, die am Montag offiziell ernannt werden sollte. Wenn die Reaktionen von Politik, Bundesbank und EZB “in die richtige Richtung” gingen, könne es im Interesse des Gerichts liegen zu sagen: “Das ist schon in Ordnung. Wir sehen, dass unsere Forderungen ernst genommen werden”, sagte sie der “Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung”.
Das Bundesverfassungsgericht hat das billionschwere Programm PSPP zum Aufkauf von Staatsanleihen der Euro-Länder, das die EZB 2015 aufgelegt hatte, als teilweise verfassungswidrig eingestuft. Die Karlsruher Richter forderten, dass der EZB-Rat zeigen müsse, dass das Kaufprogramm “verhältnismäßig” sei. Ansonsten sei es der Deutschen Bundesbank untersagt, nach einer Übergangsfrist an den Käufen teilzunehmen.
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