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Zusammenfassung:Die Mietpreisbremse ist...
Die Mietpreisbremse ist verfassungsgemäß. Das Bundesverfassungsgericht wies die Beschwerde einer Vermieterin aus Berlin ab, wie das Gericht am Dienstag mitteilte. Sie war wegen Überschreitung der Mietpreisgrenze zu Rückzahlungen verurteilt worden. In dem einstimmigen Beschluss einer Kammer des Bundesverfassungsgerichts hieß es, weder das Eigentumsrecht noch die Vertragsfreiheit oder der Grundsatz der Gleichbehandlung seien verletzt. „Es liegt im öffentlichen Interesse, der Verdrängung wirtschaftlich weniger leistungsfähiger Bevölkerungsgruppen aus stark nachgefragten Stadtteilen entgegenzuwirken. Deshalb sei der Eingriff in das Eigentumsrecht verhältnismäßig.
Neben der Verfassungsbeschwerde der Vermieterin hatte auch das Landgericht Berlin verfassungsrechtliche Zweifel an dem Gesetz von 2015 geäußert und deshalb den Karlsruher Verfassungsrichtern das Gesetz zur Prüfung vorgelegt. Diese Vorlagen wurden jedoch ohne inhaltliche Entscheidung als unzulässig verworfen, weil sie nicht hinreichend begründet gewesen seien.
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