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Zusammenfassung:Der Bundesgerichtshof fällt am kommenden...
Der Bundesgerichtshof fällt am kommenden Dienstag ein wichtiges Urteil für Bankkunden. Er beschäftigt sich mit der Frage, ob Verbraucher Gebühren zahlen müssen, wenn sie ihr Geld am Bankschalter abheben und nicht am Geldautomaten. Wie die „FAZ“ berichtet, hatte die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs in Bad Homburg gegen eine Sparkasse geklagt. Grund dafür seien zwei Modelle für Girokonten. Die Sparkasse bietet demnach ein Basismodell, bei dem die Inhaber monatlich 3,90 Euro Grundpreis zahlen müssen und je Barabhebung jeweils zwei Euro. Geld am Schalter: Banken verlangen GebührenKunden, die sich für das Komfort-Modell entscheiden zahlen dagegen einen höheren Grundpreis und je Abhebung am Schalter einen Euro. Das Abheben am Automaten dagegen sei kostenlos möglich. Laut „FAZ” geht die Wettbewerbszentrale dagegen vor, weil die Bank das Geld des Kunden verwahre und das Abhaben am Schalter eine Möglichkeit darstellt, an das Geld zu gelangen. Dies müsse zumindest fünf Mal pro Monat kostenlos möglich sein, so die Meinung der Wettbewerbszentrale. Zunächst hatte sie die Sparkasse abgemahnt, im Anschluss gegen sie geklagt.Da es bei Geldautomaten ein tägliches Auszahlungslimit gibt, seien diese kein gleichwertiger Ersatz. Auch aus Sicherheitsgründen sei das Abheben großer Beträge am Schalter wichtig. Solche Auszahlungen werden häufig in extra Büros durchgeführt, damit andere Bankkunden nichts von dem großen Betrag mitbekommen. Kostenloses Geld am Schalter: Wettbewerbszentrale schon vor zwei Gerichten gescheitertBereits zwei Gerichte — das Landgericht Memmingen und das Oberlandesgericht München — hatten sich mit dem Fall beschäftigt. Beide verwiesen allerdings auf die kostenlose Möglichkeit, Geld am Automaten abzuheben. Somit scheiterte die Wettbewerbszentrale bisher zwei Mal.Lest auch: Ich bin ein Ex-Bankmanager und habe meiner Schwester empfohlen, ihr Geld so beiseite zu legen, dass sie 200 Prozent mehr spartMit dem Bundesgerichtshof wird nun in der kommenden Woche eine endgültige Entscheidung erwartet. Nicht nur die Sparkasse erhebt eine Gebühr für das Abheben am Schalter, auch viele andere Institute haben dieses Entgelt im eingeführt, schreibt die „FAZ. Darum wollen auch die Verbraucherzentralen endlich Klarheit in der Frage. cd
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