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Zusammenfassung:Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden:...
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden: Menschen mit Behinderung die voll betreut werden, können in diesem Jahr Ende Mai bei der Europawahl wählen. Damit stimmten die Richter des Bundesverfassungsgerichts einem Eilantrag von Grünen, FDP und Linken zu.Eigentlich hatten das Bundesverfassungsgericht schon im Januar festgestellt, dass die zuvor geltende Regelung zum Wahlrecht für Menschen mit Behinderungen gegen das deutsche Grundgesetz verstoße. Die vom Bundestag beschlossene Änderung des Wahlrechts sollte aber erst nach der diesjährigen Europawahl gelten. Die Oppositionsparteien reichten ihren Antrag ein — und bekamen Recht.Betroffen seien, laut „Spiegel Online unter Einbeziehung von Informationen der Deutschen Presseagentur dpa, mehr als 80.000 Menschen. Sie hätten eine gerichtlich bestellte Betreuung in allen Angelegenheiten.km
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